bei Mandatierung

Grundsätzlich können Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zwischen mehreren Kostenmodellen wählen. So kann einerseits nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet werden. Dieses enthält Gebührenfestsetzungen, welche auf dem sog. Streitwert beruhen. Wenn Sie beispielsweise über einen Fahrzeugschaden in Höhe von 10.000 € nach einem Verkehrsunfall streiten, so beträgt der Streitwert 10.000 €. Hier können Sie die Kosten einmal selbst kalkulieren: https://www.rvg-rechner.de/.


Andererseits können anstelle der Gebührenfestsetzungen des RVG auch Honorarvereinbarungen getroffen werden. Diese lassen sich entweder nach Zeit bemessen (Vereinbarung eines Stundensatzes) oder können eine Honorarpauschale vorsehen.

Gemeinsam finden wir mit Ihnen (selbstverständlich im Voraus) eine für beide Seiten faire Lösung. Bei Bedarf bieten wir Ihnen nach vorheriger Absprache gerne auch eine Ratenzahlungsvereinbarung an.


Sie möchten uns mandatieren? Hier können Sie schon vorab unsere Vollmacht herunterladen und uns diese ausgefüllt zusenden oder zu Ihrem Termin mitbringen.

Vollmacht

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