mit Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, so können Sie an diese entweder selbst eine Deckungsanfrage für Ihren Fall stellen oder uns diese Aufgabe gegen eine Zahlung einer Pauschale i.H.v. 50,00 € zzgl. Umsatzsteuer (19%) übertragen. Erhalten Sie sodann eine Deckungszusage, bezieht sich diese der Höhe nach auf die Kostenberechnungsgrundlage des RVG. Sollten Sie eine Honorarvereinbarung getroffen haben, welche die vorgesehene Gebühr des RVG übersteigt, müssten Sie demnach eine Zuzahlung leisten. Hierüber würden wir Sie selbstverständlich im Voraus nochmals ausführlich aufklären. 

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